Analyse der Anforderungen für Photovoltaikprojekte in der Nähe von Flughäfen


Veröffentlicht am: 27.02.24

Entwicklungen bei der Umsetzung von Photovoltaikprojekten in der Nähe von Flughäfen:

Der Kontext der DGAC-Anforderungen:

Die entsprechende Technische Informationsnotiz (NIT) wurde angepasst. Diese Überarbeitung hat die Anforderungen zu den Luminanzniveaus von 10.000 und 20.000 Candela pro Quadratmeter (cd/m²) aufgehoben, insbesondere aufgrund der Einstellung der Produktion des Glases Saint-Gobain Albarino.

Die Notiz überträgt dem Projektentwickler die Verantwortung für die vollständige Analyse potenzieller Blendwirkungen des Projekts unter Berücksichtigung der Position und Neigung der Module. Das Projekt muss darlegen, dass keine Blendung vorliegt, die zu einer Beeinträchtigung der Piloten oder des PSNA-Personals führt.

Abhängig von den Eigenschaften Ihres Projekts kann es erforderlich sein, eine Blendstudie durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro durchführen zu lassen, wie etwa Solaïs, Pink Strategy, Kapstan oder Kilowattsol.

Synapsun kann Ihnen Module anbieten, die im Labor charakterisiert wurden, um die Projektfreigabe durch die Ingenieurbüros zu erleichtern.
 

Quollen :

  • Luminanz: Die Luminanz ist eine physikalische Größe in cd/m², die die Lichtintensität beschreibt. Sie misst die vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeit und wird häufig zur Beschreibung der Leuchtdichte einer Oberfläche oder Lichtquelle verwendet.
  • Blendung mit Beeinträchtigung: Blendung, die eine tatsächliche physische Beeinträchtigung der Wahrnehmung von Personen, Objekten oder der Umgebung verursacht.
     

 

Nachfolgend finden Sie ein Ablaufdiagramm, das Sie bei der Entscheidungsfindung für die Umsetzung Ihres Projekts unterstützt.
 

Logigramme DGAC pour projets PV à moins de 3 km d’aérodrome : soumission obligatoire d’un dossier avant travaux, étude d’éblouissement et validation requises.
Logigramme d'aide à la décision

Was verlangt die NIT für die betroffenen Projekte?

Für jedes Projekt, das weniger als 3 km vom Flugplatz entfernt liegt, muss der Projektträger vor Beginn der Arbeiten ein Dossier beim zentralen Anlaufpunkt (Guichet unique) der DGAC einreichen.

Dieses Dossier muss:

  • Die Vorgaben der NIT einhalten.
  • Vor Umsetzung der Arbeiten von der DGAC genehmigt werden.
  • Mindestens die folgenden Elemente enthalten
  1. Die Eigenschaften der Anlage: Lage, Höhe, Ausrichtung, Neigung, Fläche.
  2. Eine Begründung für das Nichtvorliegen einer blendenden Beeinträchtigung für Piloten oder für das Personal des PSNA (Flugsicherungsdienstleister) in Abhängigkeit von Standort und Fläche der Anlage.
  3. Ein unterzeichnetes Dokument (durch den Projektträger oder das beauftragte Ingenieurbüro), das das Nichtvorliegen einer blendenden Beeinträchtigung für PSNA-Personal und Piloten bestätigt und die Verpflichtung festhält, gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen umzusetzen, falls nach der Installation eine blendende Beeinträchtigung festgestellt wird.

     

Dieses Dossier muss:

Für jedes Projekt, das weniger als 3 km vom Flugplatz entfernt liegt, muss der Projektträger vor Beginn der Arbeiten ein Dossier beim zentralen Anlaufpunkt (Guichet unique) der DGAC einreichen.
 

Dieses Dossier muss:

  • Die Vorgaben der NIT einhalten.
  • Vor der Umsetzung der Arbeiten von der DGAC genehmigt werden.
  • Mindestens die folgenden Elemente enthalten.
     
  1. Die Merkmale der Anlage: Lage, Höhe, Ausrichtung, Neigung, Fläche.
  2. Eine Begründung für das Nichtvorliegen einer blendenden Beeinträchtigung für Piloten oder für das Personal des PSNA (Flugsicherungsdienstleister) in Abhängigkeit von Standort und Fläche der Anlage.
  3. Ein unterzeichnetes Dokument (durch den Projektträger oder das beauftragte Ingenieurbüro), das das Nichtvorliegen einer blendenden Beeinträchtigung für PSNA-Personal und Piloten bestätigt und die Verpflichtung festhält, gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen umzusetzen, falls nach der Installation eine blendende Beeinträchtigung festgestellt wird.
     

Nachfolgend die ersten Punkte, die zu prüfen sind, um festzustellen, ob das Projekt im maßgebenden Bereich liegt.

  • Projektfläche
  • Standort des Projekts
     

Für Projekte mit einer Bodenfläche < 500 m² (< 100 kW)

  • Länge: 500 m vor der Landeschwelle + verfügbare Landebahnlänge bei der Landung + 500 m nach dem Pistenende.
  • Breite: 100 m beidseits der Pistenachse oder die Breite des Pistenstreifens, sofern diese restriktiver ist.
  • Keine weitere maßgebende Zone.
     

Für Projekte mit einer Bodenfläche > 500 m² (> 100 kW)

  • Länge: 3.000 m vor der Pistenschwelle + verfügbare Landebahnlänge bei der Landung + 3.000 m nach dem Pistenende.
  • Breite: 1.500 m beidseits der Anflugachse.
     

Sektor-förmige Zone, die den Verkehr im Bereich der Start- und Landebahnen / FATO umfasst und durch folgende Elemente gekennzeichnet ist:

  • Zentrum: der Kontrollturm; Radius: 3.000 m; Parallelen zu den Start- und Landebahnen/FATO, die durch den Kontrollturm verlaufen.
     
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